Eine Vertretung von Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte aus § 67 JGG in der Hauptverhandlung ist unzulässig, weil § 67 JGG gerade auf deren persönliche Mitwirkung abzielt. (Leitsatz des Gerichts)...
Archiv der Kategorie Strafprozess
Lassen Sie sich nichts anmerken, Herr Verteidiger!
Distanziert sich der Verteidiger in seinem rechtsmittelbegründenden Schriftsatz von der Auffassung seines Mandanten und gibt er nur dessen Ausführungen wieder ohne eigene Begründungselemente hinzuzufügen, genügt der Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 345 Abs. 2 StPO. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Auslieferungshindernis Strafandrohung: Abstrakt schlägt konkret
Das Auslieferungshindernis des § 83 Nr. 4 IRG ist zu prüfen, wenn das Recht des ersuchenden Staates die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe für die dem Europäischen Haftbefehl zugrundeliegende Tat abstrakt androht. Ob die Verhängung dieser Strafe auch konkret zu erwarten ist, ist ohne Belang. (Leitsatz des Gerichts)...
Der Verteidiger als Abwesenheitsassistent
Der Antrag zur Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung kann auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden. Die Unterzeichnung der Verteidigervollmacht durch den Verteidiger selbst im Auftrag seines Mandanten steht einem solchen Antrag nicht entgegen. (Leitsätze des Bearbeiters)...
Ablehnung der Beiordnung eines Anwalts im Adhäsionsverfahren unanfechtbar
Gemäß § 404 Abs. 5 Satz 3, 2. Halbsatz StPO ist die Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsantrag nicht anfechtbar. Die genannte Norm enthält für das Adhäsionsverfahren eine abschließende Sonderregelung, die eine Anwendung von § 127 Abs. 2, 3 ZPO und damit die sofortige Beschwerde gegen die Prozesskostenhilfeentscheidung sowohl für den Adhäsionsantragsteller und den An tragsgegner als auch für die Staatskasse ausschließt. (Leitsätze des Gerichts)...
Pflichtverteidiger ist auch mit Verfassungsbeschwerde nicht loszuwerden
Die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers ist als unselbstständige prozessuale Zwischenentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde nicht isoliert angreifbar. Für das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist eine abstrakte Wiederholungsgefahr bzw. ein reines Kosteninteresse nicht ausreichend. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Auslegung oder nicht Auslegung, das ist hier die Frage
Auch in dem sich auf § 79 Abs. 1 BVerfGG stützenden Wiederaufnahmeantrag muss entsprechend § 366 Abs.1 StPO der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme angegeben werden. Wird die 3. Alternative des § 79 Abs. 1 BVerfGG als gesetzliche Grundlage für den Wiederaufnahmeantrag herangezogen, so bedarf es des Vortrags, dass das rechtskräftige Strafurteil gerade auf der von dem Bundesverfassungsgericht beanstandeten Auslegung der im Übrigen als verfassungsgemäß eingestuften Norm beruht. (Leitsatz des Gerichts)...
Verteidiger kann Vollmacht selbst unterzeichnen
Die schriftliche Vollmacht des Verteidigers kann von dem Rechtsanwalt, der den Angeklagten in der Hauptverhandlung vertreten will, aufgrund mündlicher Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigenden Verteidiger selbst unterzeichnet werden. (Leitsatz des Gerichts)...
Keine überspannten Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag
Im Strafbefehlsverfahren dürfen die Gerichte die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes nicht überspannen, da bei unverschuldeter Versäumnis der Einspruchsfrist die Realisierung des Anspruchs auf Zugang zu Gericht und auf rechtliches Gehör unmittelbar von der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abhängt. (Leitsatz des Gerichts)...
Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Generalanweisung an Polizisten
Ordnen Polizeibeamte aufgrund einer generellen Anweisung, nach der wegen der Geschwindigkeit des Alkoholabbaus im Blut immer eine eigene Eilkompetenz des Polizeibeamten gegeben sei, eine Blutentnahme an, so kann ein Beweisverwertungsverbot wegen bewusster Umgehung des Richtervorbehalts aus § 81a StPO vorliegen. (Leitsatz des Bearbeiters)...