Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht....
Archiv der Kategorie Arbeitsrecht
AGG: Keine Entschädigung für Scheinbewerber
Bewirbt sich jemand nur zum Schein auf eine Stelle, um nach einer Ablehnung Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG einzuklagen, findet das AGG keine Anwendung. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Stellenausschreibung für Volljuristen: Engagiert ja, jung nein!
Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird....
Kein Feiertagszuschlag an Ostersonntag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag....
Wer muss, der muss: Keine Gehaltskürzung für häufige Toilettenbesuche
Häufige Toilettenbesuche eines angestellten Arbeitnehmers können nicht mit einer Gehaltskürzung für die auf der Toilette verbrachten Zeit geahndet werden. (Leitsatz des Bearbeiters)...
BVerwG bestätigt Rechtswidrigkeit von Post-Mindestlohn
Soll ein Tarifvertrag per Rechtsverordnung für allgemein verbindlich i.S.d. § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. erklärt werden, so ist den in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages vor dem Erlass der Verordnung ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Drei Monatsgehälter für eine Demütigung
Eine arbeitgeberseitige Maßnahme, die demütigend wirkt, kann im Streifalle mit einem Gegenstandswert von mindestens drei Bruttomonatsgehältern angesetzt werden. Darüber hinaus gestattet auch eine Korrespondenz von zwei Briefen und eine einstündige Beratung den Ansatz einer 2,5 Geschäftsgebühr. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Bewerbung muss ernsthaft sein
Die für einen Entschädigungsanspruch notwendige subjektive Ernsthaftigkeit einer Bewerbung liegt dann nicht vor, wenn der Bewerber überzogene Gehaltsvorstellungen äußert oder erkennbar wesentliche Angaben unterlässt. (Leitsatz des Bearbeiters)...
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
Bei einer Kündigung in Kleinbetrieben hat der AG bei einer evtl. zu treffenden Auswahl ein gemäß Art. 12 I GG gewährleistetes und über § 242 BGB einfließendes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu beachten. Ist bei einem Vergleich der vom AN vorzutragenden Sozialdaten dieser erheblich schutzbedürftiger als ein vergleichbarer AN, so spricht dies für die Außerachtlassung des Mindestmaßes an sozialer Rücksichtnahme, welche durch sunstantiierten Vortrag des AG bezüglich betrieblicher, persönlicher Kündigungsgründe ausgeräumt werden kann. Bei Vorliegen solcher Gründe ist eine § 242 BGB berücksichtigende Abwägung zu treffen, in der der unternehmerischen Freiheit des AG erhebliches Gewicht zukommt. (Leitsätze des Bearbeiters)...
Drum prüfe, wer neu einstellt !
Die Verantwortlichkeit für eine geschlechtsspezifisch abgefasste Stellenausschreibung liegt auch dann beim Arbeitgeber, wenn er die Stelle durch einen Dritten, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, ausschreiben lässt und dieser Dritte die Stellenausschreibung geschlechtsspezifisch gestaltet. (Leitsatz des Bearbeiters)...