Neueste Entscheidungen

Keine Zwei-Wochen-Frist bei drängendem Käufer und anwaltlichem Betreuer

Die Verkürzung der Zwei-Wochen-Überlegungsfrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG erfordert einen sachlichen Grund und die Gewährleistung des Übereilungs- und Überlegungsschutzes auf andere Weise. Ein sachlicher Grund kann das Drängen der Käuferseite auf Beurkundung sein. Der Übereilungsschutz ist bei Vertretung eines Verbrauchers durch einen Betreuer, der Rechtsanwalt und Berufsbetreuer ist, gegeben. (Leitsätze des Bearbeiters)...

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Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Auflage 2014

Heermann/Schlingloff (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht Verlag C.H. Beck 2. Auflage 2014, 2 Bände, Gebunden, 4655 Seiten ISBN 978-3-406-64480-1 599,- EUR An der „Paragrafen-Rechtsprechung-Korrelation“ kann man die Bedeutung eines Kommentars erkennen: Verursacht eine Gesetzesmaterie mit wenig Paragrafen überproportional viel Rechtsprechung, dann kommt dem juristischen Werkzeug „Kommentar“ eine große Bedeutung zu. Auf dem Gebiet des UWG – beziehungsweise des Lauterkeitsrechts, wie es der Münchener Kommentar hierzu im Titel trägt – wird um „nur“ 21 Paragrafen viel Recht gesprochen und auch viel diskutiert....

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Vollstreckungsauftrag gilt auch bei urlaubendem Gerichtsvollzieher als erteilt

Der Vollstreckungsauftrag an einen Gerichtsvollzieher gilt bereits dann als erteilt, wenn von dem Auftrag unter gewöhnlichen Umständen hätte Kenntnis erlangt werden können. Insbesondere im Hinblick auf die Kenntniserlangung durch die Gerichtsvollzieherverteilstelle bzw. deren Vertretungsregelung ist eine urlaubsbedingte Abwesenheit des eigentlich zuständigen Gerichtsvollziehers für die Möglichkeit der Kenntniserlangung irrelevant. (Leitsätze des Bearbeiters)...

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Lassen Sie sich nichts anmerken, Herr Verteidiger!

Distanziert sich der Verteidiger in seinem rechtsmittelbegründenden Schriftsatz von der Auffassung seines Mandanten und gibt er nur dessen Ausführungen wieder ohne eigene Begründungselemente hinzuzufügen, genügt der Schriftsatz nicht den Formerfordernissen des § 345 Abs. 2 StPO. (Leitsatz des Bearbeiters)...

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Kein Schadensersatz vom Notar wegen Nichterstellung eines Testaments

Liefert ein Notar, trotz Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit, bis zum Ablauf der ihm gesetzten Frist keinen Testamentsentwurf, so entsteht nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch. Er scheitert, wenn der Auftraggeber nach dem Fristablauf genügend Zeit hatte, für den Testamentsentwurf einen anderen Notar zu finden. (Leitsätze des Bearbeiters)...

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